ENGELKE Baugeschäft

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    Kommen Sie gerne persönlich vorbei – wir beraten Sie individuell zu Ihrem Bauvorhaben.

    Hannoversche Str. 80A
    37077 Göttingen

    Räumen eines Gehwegs mit der Schneeschaufel vor einem Gebäude

    Winterdienst – geräumt, bevor jemand ausrutscht

    Gehwege, Höfe und Zufahrten von Schnee und Eis freihalten – zuverlässig, vertraglich geregelt und dokumentiert. Für Eigentümer, Hausverwaltungen und Gewerbebetriebe in Göttingen und Umgebung.

    Räumen, streuen, dokumentieren

    Die Räum- und Streupflicht trifft zunächst den Eigentümer. Sie lässt sich vertraglich auf einen Dienstleister übertragen – eine Kontrollpflicht bleibt beim Eigentümer bestehen. Umfang und Zeiten richten sich nach der örtlichen Satzung. Genau deshalb halten wir schriftlich fest, welche Flächen wir betreuen und in welchem Zeitfenster, und dokumentieren jeden Einsatz mit Datum und Uhrzeit. Das ist die Grundlage, auf die es im Schadensfall ankommt.

    Warum lohnt sich ein fester Winterdienst?

    Gründe für eine vertragliche Regelung

    01.

    Klar geregelte Pflichten

    Schriftlich festgehalten, welche Flächen wann betreut werden.

    02.

    Jeder Einsatz dokumentiert

    Datum, Uhrzeit und Maßnahme werden festgehalten und sind belegbar.

    03.

    Auch am Wochenende

    Schnee fällt nicht nur werktags – der Turnus gilt auch sonn- und feiertags.

    04.

    Streumittel nach Fläche

    Wir wählen das Streumittel passend zu Belag und örtlichen Vorgaben.

    05.

    Feste Ansprechpartner

    Sie wissen, wer kommt – und wen Sie erreichen, wenn etwas ist.

    06.

    Planbare Saisonkosten

    Vertraglich vereinbarter Preis für die Saison statt Einzelabrechnung.

    Unsere Leistungen im Bereich Winterdienst

    Von der Flächenaufnahme bis zum Nachweis

    Warum Baugeschäft Engelke?

    Qualität, auf die Sie bauen können

    So läuft die Zusammenarbeit ab

    01
    Erster Schritt

    Flächenaufnahme

    Wir gehen das Objekt ab und halten fest, welche Flächen zu betreuen sind.
    02
    Zweiter Schritt

    Vereinbarung

    Flächen, Zeitfenster, Streumittel und Preis werden schriftlich festgelegt.
    03
    Dritter Schritt

    Einsatz

    Bei Schnee und Glätte räumen und streuen wir die vereinbarten Flächen.
    04
    Vierter Schritt

    Nachweis

    Jeder Einsatz wird mit Datum und Uhrzeit dokumentiert und ist für Sie einsehbar.

    Häufig gestellte Fragen zum Winterdienst

    Die Zeiten ergeben sich aus der örtlichen Satzung Ihrer Gemeinde und werden im Vertrag festgehalten. Wir stimmen das Zeitfenster bei der Flächenaufnahme mit Ihnen ab.
    Der Preis richtet sich nach Flächengröße, Lage und vereinbartem Turnus. Üblich ist eine Pauschale für die Wintersaison; nach der Flächenaufnahme erhalten Sie ein festes Angebot.
    Die Räum- und Streupflicht lässt sich vertraglich übertragen. Eine Kontrollpflicht verbleibt beim Eigentümer – unsere Einsatzdokumentation ist dafür die Grundlage.
    Ja. Winterdienst lässt sich einzeln beauftragen oder in unseren Hausmeisterservice aufnehmen.